DB Herz – wir sind Ihre
Düsseldorfer Betreuung
mit Herz

Wir sind der professionelle Ansprechpartner im Bereich der Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Kita- und Schulbegleitung.

Team

Düsseldorf / Köln

Geschäftsleiterin (Beratung und Soziales)

Samia Solomon

Geschäftsleiter (Finanzen)

Sascha Posdorfer

Chef-Koordinatorin

Rahel Braun

Koordinator / Praxis-Anleiter (IU)

Arne Tillmann

Koordinatorin

Jenny Kaiser

Koordinator

Charly Sow

Controlling

David Braun

Sekretariat

Anka Popovic

Buchhaltung

Nisha Bouanani

Garmisch-Partenkirchen

Standortleiter

Benjamin Gammersbach

Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (B.A.)

Tim Schleich

Sozialpädagogin (B.A.)

Petra Federmann

Sekretariat

Nadine Oldenburg

Unsere Standorte

Düsseldorf:
0211 – 942 157 03
Garmisch-Partenkirchen:
08841 – 604 180 0

Kompetenzen

DB HERZ

Kita

Inklusionshelfer im Kindergarten ermöglichen Kindern mit seelischen oder körperlichen Einschränkungen eine weitestgehend normale Teilhabe am Alltagsgeschehen.

Schule

Inklusionshelfer in Schulen ermöglichen Kindern mit seelischen oder körperlichen Einschränkungen eine weitestgehend normale Teilhabe am Alltagsgeschehen.

Fahrdienst

Zusammen mit unserem Partner bieten wir auch einen Fahrdienst an. 

Weitere Informationen erteilt Ihnen David Braun unter der Rufnummer 0211-942 157 03 oder per E-Mail unter [email protected].

Leitfaden

Die Schulbegleitung ist als eine Form der sogenannten „Eingliederungshilfe“ im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Anspruch auf eine Schulbegleitung haben Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung:

  1. § 54 „Leistungen der Eingliederungshilfe“, SGB, XII
  2.  §12 „Schulbildung“, Verordnung nach § 60, SGB, XII.
  3. Die Eingliederungshilfe kann auch für Kinder mit einer seelischen Behinderung (ADHS / ADS oder Formen von Autismus), sowie für Schüler, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind beantragt werden.
  4. § 35a „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“, SGB, VIII
Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen müssen die Anträge beim zuständigen Sozialamt  gestellt werden. Bei seelischen Behinderungen ist hingegen das Jugendamt zuständig. Die zuständigen Ämter geben im Vorfeld Auskunft, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Eine vollständige Abgabe aller benötigten Anträge und Gutachten beschleunigt in der Regel den gesamten Prozess. Zu den einzureichenden Unterlagen gehört eine Stellungnahme der Schule sowie der Eltern, in der der Unterstützungsbedarf des Kindes konkret benannt wird. Zusätzlich wird in der Regel ein ärztliches oder Kinder- bzw. Jugendpsychiatrisches Gutachten benötigt, in welchem der Bedarf an Unterstützung in der Schule festgestellt wird.

Wir arbeiten bereits zusammen mit:

0
Städte
0
Schulen
1
Kitas
0
Kinderherzen

Kitas

Schulen

Städte