Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?
Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen müssen die Anträge beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Bei seelischen Behinderungen ist hingegen das Jugendamt zuständig.
Die zuständigen Ämter geben im Vorfeld Auskunft, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Eine vollständige Abgabe aller benötigten Anträge und Gutachten beschleunigt in der Regel den gesamten Prozess.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehört eine Stellungnahme der Schule sowie der Eltern, in der der Unterstützungsbedarf des Kindes konkret benannt wird. Zusätzlich wird in der Regel ein ärztliches oder Kinder- bzw. Jugendpsychiatrisches Gutachten benötigt, in welchem der Bedarf an Unterstützung in der Schule festgestellt wird.